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Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger

Der Mensch bestimmt,
wer und was das Andere ist, -
und es bleibt dennoch die gleiche
Welt, die alle gleichrangig umfasst.

                         (Fredi Saal)

 

 

 

 

Arbeitsfelder des Heilerziehungspflegers / der Heilerziehungspflegerin

Die Aufgaben des Heilerziehungspflegers / der Heilerziehungspflegerin

Anthroposophische Heilerziehungspflege und Sozialtherapie

 

 

Arbeitsfelder des Heilerziehungspflegers / der Heilerziehungspflegerin

HeilerziehungspflegerInnen werden überall dort gebraucht, wo Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen besondere Unterstützung in ihrer individuellen Entwicklung benötigen. HeilerziehungspflegerInnen achten die Selbstbestimmung der Menschen und haben die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und Erwachsene in ihrer Lebensführung, bei der Eingliederung in die Arbeitwelt sowie in das soziale und kulturelle Leben der Gesellschaft zu begleiten und zu unterstützen.

HeilerziehungspflegerInnen arbeiten mit Kindern, Jugendlichen, Menschen im Arbeitsleben und alten Menschen. Sie können tätig werden in folgenden Arbeitsfeldern (die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes sind hier zu beachten):

- In Wohnheimen, Wohngruppen und im betreuten Wohnen
- In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- In integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätten
- In heilpädagogischen Heimen
- Im Tagesstättenbereich
- In ambulanten Diensten
- In psychiatrischen Einrichtungen
- In Wohneinrichtungen der Jugendhilfe
- In Beratungszentren für Früherkennung und Frühförderung, an Frühförderstätten
- In Fachkrankenhäusern und Reha-Kliniken
- In Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
- In der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen
- An Ausbildungsstätten
- In der persönlichen Assistenz

HeilerziehungspflegerInnen sind tätig als BetreuerInnen, in der Gruppenleitung, der Bereichsleitung und der Heimleitung. 

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Die Aufgaben des Heilerziehungspflegers /der Heilerziehungspflegerin

HeilerziehungspflegerInnen sind heute die anerkannten Fachkräfte im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Das berufliche Selbstverständnis wird sehr stark geprägt durch das Bewusstsein der Aufgabe, Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Die Erscheinungsformen sogenannter "Behinderungen" sind sehr vielseitig. Daher besteht die Aufgabe des/der HeilerziehungspflegerIn darin, zu erkennen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang ein Mensch Begleitung, Hilfe und Pflege im Alltag, Beratung bei seiner Lebensgestaltung und Förderung auf bestimmten Gebieten benötigt und ihn in diesem Sinne zu unterstützen.

Im Einzelnen assistieren HeilerziehungspflegerInnen bei:

Bildungs- und Erziehungsprozesse
Die Bildung und Erziehung von Menschen mit Behinderungen orientieren sich an deren jeweiligem Lebensalter und an ihren individuellen Bedürfnissen und Besonderheiten.

Förderung
Förderung wird sowohl innerhalb des Alltags, im Spiel und Unterricht, als auch in dafür eigens vorbereiteten Situationen geleistet. Sie hilft dem Menschen, Entwicklungsrückstände aufzuholen, Vereinseitigungen und spezifische Probleme z.B. in der Motorik, der Sprache oder der Sinnestätigkeit zu überwinden oder auszugleichen.

Pflege
Pflegerische Maßnahmen umfassen einen wichtigen Anteil der heilerziehungs-pflegerischen Arbeit: in den Pflegeaufgaben des täglichen Lebens, in der Pflege in akuten Krankheitssituationen und laufender pflegerischer Unterstützung bei chronischen Krankheiten oder Syndromen. In der Pflege des seelisch-geistigen Lebens geht es darum, das Gleichgewicht zwischen äußeren Eindrücken und Erfahrungen und innerer Verarbeitungsfähigkeit zu fördern und zu erhalten.

Eingliederung in das Arbeitsleben
Um Menschen mit Behinderungen in ein geeignetes Arbeitsfeld eingliedern zu können, müssen die Arbeitsprozesse auf deren jeweilige individuelle Neigungen, Möglichkeiten und Begrenzungen hin orientiert werden. 

Leben in einem sozialen und kulturellen Zusammenhang
Die Gestaltung des sozialen und kulturellen Lebens lebt zwischen den Polen von Gemeinschaftsleben und dem Bedürfnis nach Ruhe und individueller Gestaltung. Der Ausgleich dieser beiden Pole gehört zu den grundlegenden Aufgaben heilerziehungspflegerischer Lebensgestaltung.

Begleitung und Assistenz
Begleitung und Assistenz zielen auf die Unterstützung zur Selbständigkeit hin. Sie beziehen sich auf eine möglichst autonome Lebensführung, auf die Förderung von Initiative und Entscheidungsfähigkeit.

Beratungsaufgaben
Beratungsaufgaben beziehen sich auf die Unterstützung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, auf Beratung ihrer Eltern und Angehörigen und die Vertretung ihrer Interessen in rechtlichen und anderen öffentlichen Belangen. Beratungsnotwendigkeiten ergeben sich insbesondere auch im kollegialen Zusammenhang von Einrichtungen und Diensten.

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Anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie

Anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie hat zum Ziel, Menschen mit Unterstützungsbedarf eine individuelle leibliche, seelische und geistige Entwicklung zu ermöglichen, ihnen zu einem Leben in Würde und Selbstbestimmung zu verhelfen und ihren Beitrag für die Gesellschaft sichtbar werden zu lassen. Soziale Integration als Prozess der Überwindung von Behinderungen gehört zu den grundlegenden Aufgaben der anthroposophischen Heilpädagogik und Sozialtherapie.

Wie wir Menschen mit Behinderungen gegenübertreten, hängt immer von den Grundüberzeugungen ab, an denen sich unsere Haltungen und Handlungsweisen orientieren. Dem Menschenverständnis der Anthroposophie, die Anfang des 20. Jahrhunderts von Rudolf Steiner entwickelt wurde und seither in vielen Lebensgebieten verbreitet ist, liegt die Frage zugrunde, wie die Entwicklung des einzelnen Menschen wirksam unterstützt und gefördert werden kann. Die heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Methoden der anthroposophischen Menschenkunde beinhalten eine spezifische Diagnostik und therapeutische Prozesse mit unterschiedlichen Angeboten und Maßnahmen.

Die Wertschätzung und Achtung vor den Entwicklungsbedingungen jedes einzelnen Menschen und die Erkenntnis und Förderung seines individuellen Potentials bilden die Grundlage für die verschiedenen heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Angebote. Entwicklungsfähigkeit ist eine Eigenschaft jedes Menschen, unabhängig von den Erschwernissen, die zu seinem Leben gehören. Diese können vielmehr als Ausdruck für seine individuellen Lebensaufgaben gesehen werden, zu deren Bewältigung er die Unterstützung, Anregung und das Verständnis seiner mitmenschlichen Umgebung braucht. Insofern ist der Entwicklungsbegriff der anthroposophischen Heilpädagogik und Sozialtherapie nicht auf körperliche und seelische Prozesse begrenzt. Er schließt einen Evolutionsgedanken ein, nach dem sich die Persönlichkeit des Menschen nicht ausschließlich aus genetischen und sozialen Bedingungen herleitet. Der Mensch wird auch als geistiges Wesen verstanden, das bereits vorgeburtlich existiert. Behinderung kann dadurch jenseits von Defizitorientierung oder Schuldzuweisung verstanden werden. Sie bildet als lebensgeschichtliche Aufgabe den Ausgangspunkt für den einzigartigen biografischen Entwicklungsweg eines Menschen.

An den Lebensorten von Menschen mit Behinderungen werden Sozialformen gelebt, die ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen. Hier zeigt sich das Leben als ein Geben und Nehmen von Menschen unterschiedlicher Fähigkeiten und Begrenzungen und es kann eine Gemeinschaft gestaltet werden, in der die sonst sozial trennenden und stigmatisierenden Merkmale von Behinderung überwunden werden können.

Der Begriff "Seelenpflege"
In der anthroposophischen Heilpädagogik und Sozialtherapie wird der Begriff “Seelenpflege” oder die Bezeichnung “Seelenpflege-bedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene” verwendet. [...] Der Begriff der “Seelenpflege” bezeichnet ein positives Verständnis von Behinderung, denn noch immer sind die meisten Bezeichnungen für Menschen mit Behinderungen defizitorientiert: sie werden als geistigbehindert, bildungsschwach, lernbehindert, verhaltensgestört usw. bezeichnet. In den Einrichtungen der Heilpädagogik und Sozialtherapie auf anthroposophischer Grundlage, hat sich schon seit Jahrzehnten der Begriff “Seelenpflege-bedürftig” eingebürgert. Er richtet sich nicht auf Defizite oder Defekte, sondern in erster Linie auf die seelisch-geistige Entwicklungsfähigkeit jedes Menschen. Mit dieser Begriffswahl wird eine diskriminierende Bezeichnung und Abgrenzung vermieden, denn seelisch entwicklungsfähig, aber auch entwicklungsbedürftig ist im Grunde jeder Mensch. Wenn man dies bedenkt, kommen weder falsches Mitleid noch Abschätzigkeit auf, sondern der Blick fällt auf die individuellen Stärken und Schwächen, die Menschen in physischer und seelisch-geistiger Weise voneinander unterscheiden, und auf die möglichen und notwendigen Hilfen, die Menschen benötigen, wenn sie in ihrer Entwicklung in verstärktem Maß auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

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Ita Wegman Berufskolleg - Am Kriegermal 3a - 42399 Wuppertal