Das KinderBildungsgesetz (KiBiz) ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Damit verbunden ist, dass nur in der Gruppenform III (Kinder im Alter von drei Jahren und älter) der Einsatz von Ergänzungskräften ausdrücklich vorgesehen ist. In den Gruppenformen I (Kinder von 2 - Einschulung) und II (Kinder unter drei Jahren) können Ergänzungskräfte ab 1. August 2011 nur noch eingesetzt werden, wenn sie sich zu einer sozialpädagogischen Fachkraft weiterqualifiziert bzw. damit begonnen haben.
Ergänzungskräfte können diese Qualifikation - und damit den Einsatz in jeder Gruppenform - über eine verkürzte Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin erwerben.
Der Bildungsgang "Verkürzte integrierte Erzieherausbildung" richtet sich somit an Ergänzungskräfte, die durch eine mehrjährige Berufstätigkeit in anerkannten sozialpädagogischen Einrichtungen ein hohes Maß an Vorerfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworben haben und diese in die Ausbildung einbringen können. Die Ausbildung wird berufsbegleitend durchgeführt.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Studierenden mit dem Abschlusszeugnis auch das Recht, die Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Erzieherin /Staatlich anerkannter Erzieher
zu tragen.
Mit der verkürzten Ausbildung zum/zum Erzieher/in kann die Fachoberschulreife erworben werden. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist nicht möglich.
Am Ita Wegman Berufskolleg beginnt diese Maßnahme im August 2009 und dauert 2 Jahre. Der Unterricht an der Schule findet an zwei Tagen die Woche statt (montags und dienstags, jeweils von 8.30 bis 16.30 Uhr) und wird ergänzt durch ca. 12 zusätzliche Schultage pro Schuljahr. Die Berufstätigkeit im Umfang von mindestens 19,5 Wochenstunden verteilt sich auf die verbleibende Wochenzeit.
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