Ausbildungsdauer, Abschluss und Entwicklungsmöglichkeiten

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Mit erfolgreichem Abschluss erwerben die Absolvent/innen das Recht, die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfter Sozialhelfer - Staatlich geprüfte Sozialhelferin

zu tragen. Mit diesem Abschluss kann eine Tätigkeit im entsprechenden Berufsfeld aufgenommen werden.

Mit dem Berufsabschluss wird die Zusatzqualifikation zum/zur "Alltagsbegleiter/Alltagsbegleiterin" bescheinigt.

Bei befriedigenden theoretischen Leistungen wird die Fachoberschulreife erteilt.

Der Abschluss der Berufsfachschule mit Fachoberschulreife berechtigt zum Einstieg in eine Fachschule des Sozial- und Gesundheitswesens in den Bereichen:

  • Heilerziehungspflege
  • Altenpflege
  • Sozialpädagogik (Erzieher/in)
  • Krankenpfleger/in
  • oder zum Besuch einer Fachoberschule

Der Abschluss einer weiterführenden Fachschule (z.B. Heilerziehungspflege) ermöglicht den Erwerb der Fachhochschulreife.

SH Wege zum sozialen Beruf.pdf

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