Ausbildungsdauer, Abschluss und Entwicklungsmöglichkeiten
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Mit erfolgreichem Abschluss erwerben die Absolvent/innen das Recht, die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfter Sozialhelfer - Staatlich geprüfte Sozialhelferin
zu tragen. Mit diesem Abschluss kann eine Tätigkeit im entsprechenden Berufsfeld aufgenommen werden.
Mit dem Berufsabschluss wird die Zusatzqualifikation zum/zur "Alltagsbegleiter/Alltagsbegleiterin" bescheinigt.
Bei befriedigenden theoretischen Leistungen wird die Fachoberschulreife erteilt.
Der Abschluss der Berufsfachschule mit Fachoberschulreife berechtigt zum Einstieg in eine Fachschule des Sozial- und Gesundheitswesens in den Bereichen:
- Heilerziehungspflege
- Altenpflege
- Sozialpädagogik (Erzieher/in)
- Krankenpfleger/in
- oder zum Besuch einer Fachoberschule
Der Abschluss einer weiterführenden Fachschule (z.B. Heilerziehungspflege) ermöglicht den Erwerb der Fachhochschulreife.

