Ausbildungskosten

Zur Aufbringung der von der Schule zu leistenden Ausgaben benötigt der Förderverein der Schule einen Beitrag von 60,00 Euro monatlich über zwei Jahre. Zudem entfallen auf die Schüler/innen:

  • Der gesetzlich zu leistende Eigenanteil an Schulbüchern
  • Ausgaben für Besichtigungen, Klassenfahrten etc. nach vorheriger Absprache.

Alle weiteren Materialien, die während der Ausbildung benötigt werden, sind kostenfrei.

Für die Personen, welche die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, ist die Ausbildung zum/zur Sozialhelfer/in BAFöG-berechtigt.

Eine Förderung nach SGB III (Umschulungsmaßnahme) der Ausbildung ist nach individueller Prüfung durch die Agentur für Arbeit u.U. möglich. Bitte lassen Sie sich durch das Arbeitsamt an Ihrem Wohnort eingehend beraten.

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